Valecom AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Standardbedingungen
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB’s“) sind Bestandteil der Vereinbarungen über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen („Vertrag“) zwischen dem Kunden und der Valecom AG, Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau („Valecom“).
1.2. Mit dem Absenden einer Bestellung erklärt der Kunde, dass er die AGB’s und allen auf dem Bestellformular angegebenen Bedingungen zustimmt. Ohne andersweitige gegenseitige schriftliche Abmachung gilt die Bestellung gilt mit dem Versand der Bestellung als von Valecom angenommen und der Vertrag gilt damit als abgeschlossen und rechtsverbindlich.
1.3. Die AGB’s gelten, es sei denn, eine Änderung der AGB’s wurde von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Waren und Dienstleistungen von Valecom
2.1. Der Lieferumfang eines Vertrags beschränkt sich auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die schriftlich zwischen Valecom und dem Kunden vereinbart wurde und die Lieferung von Produkten enthält (dh MemoStick, MemoScent usw.), sowie auf die Vermarktung der Produkte auf einem bestimmten Trägermedium, die technische Anwendung sowie die Bereitstellung von Full-Services für eine Kampagne, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung und Durchführung der Kampagne („Services“).
2.2. Die Dienste werden basierend auf und vorbehaltlich von Informationen bereitgestellt, welche Valecom vom Kunden oder einem Dritten im Namen des Kunden erhalten hatte (z. B. PDF-Vorlagen, Muster, Materialanforderungen usw.).
2.3. Valecom erbringt seine Dienstleistungen nach Treu und Glauben auf der Grundlage der erhaltenen Dokumente und Informationen und auf der Grundlage der verfügbaren Medien- und Marktforschungsdaten. Valecom schließt jegliche Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit solcher Dokumente, Informationen oder Daten aus. Valecom übernimmt keinerlei Haftung für den Erfolg oder die Durchführung einer Kampagne (z. B. Werbeeffekte, Markterfolg usw.).
3. Die Zusammenarbeit des Kunden
3.1 Der Kunde stellt Valecom rechtzeitig alle Vorlagen, Modelle, Materialien, Informationen, Infrastrukturen und Personalressourcen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
3.2 Der Kunde trägt die Folgen eines Verstoßes gegen die hierin dargelegte Mitwirkungspflicht.
4. Lieferung und Lieferbedingungen
4.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, sofern der Kunde mitarbeitet und Valecom die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig erhält.
4.2 Bei Nichteinhaltung von Daten, z.B. für die Lieferung, den Antrag und das Ausstellungsdatum ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung zu verlangen, sofern die Verzögerung nicht durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen von Valecom verursacht wurde (z. B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Nichterfüllung durch einen Lieferanten von Valecom usw.).
5. Abnahmeprüfung
Der Kunde muss die von Valecom bereitgestellten Dienstleistungen sofort nach Erhalt überprüfen. Der Kunde hat etwaige Mängel innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Leistungen schriftlich zu melden, andernfalls gelten die Leistungen als angenommen.
6. Garantie und Haftungsbeschränkung
6.1 Valecom erbringt die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt.
6.2 Die Garantiefrist beträgt 1 Monat und beginnt mit dem Liefertermin.
6.3 Valecom verpflichtet sich, fehlerhafte Serviceleistungen innerhalb der Garantiezeit zu ersetzen oder zu beheben. Für den Fall, dass der Abhilfeversuch fehlschlägt, kann der Kunde einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder eine Entschädigung zu verlangen.
6.4 Der Kunden besitzt die Nutzungsrechte auf allen Daten, Dokumente, Modelle und Informationen jeglicher Art welche Valecom für die Bereitstellung der Dienste vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Valecom in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter frei.
6.5 Valecom übernimmt keinerlei Haftung für die Aussagen über die Produkte oder Dienstleistungen des Kunden, die in Werbemaßnahmen enthalten sind. Jede Werbemaßnahme erfolgt auf alleiniges und eigenes Risiko des Kunden.
6.6 Bei unzureichender Spezifikation einer Bestellung ist Valecom nach eigenem Ermessen, insbesondere in dringenden Fällen, berechtigt, die Bestellung, einschließlich der Gestaltung und Erstellung der Produkte, der Auswahl der Veröffentlichungen usw. basierend auf der Erfahrung von Valecom zu ergänzen. Jede für die Druckindustrie typische Abweichung in Design und Material ist vom Kunden ausdrücklich gestattet und akzeptiert.
6.7 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren rechtlichen Konsequenzen sowie alle Rechte des Kunden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der sie geltend gemacht werden, unterliegen ausschließlich diesen AGB’s. Insbesondere sind alle hier nicht ausdrücklich genannten Rechte auf Entschädigung, Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
6.8 Der Kunde hat unter keinen Umständen Anspruch auf Ersatz von Verlusten oder Schäden, die nicht im Service selbst entstanden sind, wie z. B. Umsatzverlust, Nutzungsausfall, Auftragsverlust, Gewinnverlust oder sonstiger direkter oder indirekter Verlust oder Schaden.
6.9 Diese Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
7. Rechte an den Arbeitsergebnissen
7.1 Die im Rahmen der Erfüllung von Aufträgen von Valecom erstellten Dienstleistungen wie Vorschläge, Entwürfe, Modelle und Produkte, fotografische Arbeiten und Daten sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Valecom. Diese Bestimmung wird auch dann vereinbart, wenn das erforderliche Erstellungsniveau nicht erreicht wurde.
7.2 Nach Eingang der vollständigen Zahlung des vereinbarten Vertragspreises erwirbt der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrages geschaffenen Dienstleistungen. Alle nicht bezahlten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei Valecom.
7.3 Valecom ist automatisch berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung erbrachten Leistungen zu unterzeichnen und für eigene Werbung (z. B. Veröffentlichung auf der Website) zu nutzen. Diese Unterzeichnung und diese Verwendung für eigene Werbung kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Valecom und dem Kunden ausgeschlossen werden.
8. Gerichtsstand und geltendes Recht
8.1 Gerichtsstand ist Wollerau (Kanton Schwyz, Schweiz).
8.2 Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.